Altenpflegeheim
Müncheberg GbR

Die Altenpflege Müncheberg GbR bietet den Interessenten barrierearme seniorengrechte Wohnungen an. Für die Mieter soll eine selbständige Haushaltsführung in ihrer gemieteten Wohnung, Betreuung sowie im Bedarfsfall Pflege ermöglicht werden und zur Sicherung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Bewohner beitragen. So entsteht ein in die Stadt Müncheberg integriertes und lebendig gestaltetes Wohnangebot, in dem die Altenpflegeheim der Stadt Müncheberg gGmbH und die Mieter dafür Sorge tragen, dass die Hausgemeinschaft im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben.

In der Betreuungspauschale enthaltene Serviceleistungen sollen so differenziert gestaltet und angeboten werden, wie die Mieter unterschiedlich sind. Dabei sind Hilfe- und Pflegebedarf der einzelnen Menschen zu berücksichtigen, ebenso aber auch finanzielle Voraussetzungen und die Einbindung der einzelnen Mieter in bestehende Nachbarschafts- und Familienunterstützungssysteme.

Um eine hohe Individualität zu erhalten und eine Zielgenauigkeit mit den Unterstützungs- und Gemeinschaftsangeboten erreichen zu können, ist es erforderlich, Leistungen einzeln bestellen und abbestellen zu können. Nur dadurch kann auf die Bedürfnisse und Wünsche Einzelner adäquat eingegangen werden.
Die Einzigartigkeit des Wohnhauses in Müncheberg kann dadurch bestehen, dass nicht langfristig umfassende Pauschalpakete geschnürt werden, die zur ungewollten aber auch vorprogrammierten Unter- bzw. Überversorgung führen.

Für die Leistungserbringung schließt die Altenpflegeheim der Stadt Müncheberg gGmbH Kooperationsvertrage mit Dienstleistern ab, die bereits für das Altenpflegeheim tätig sind. Weitere Partner können ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, ein Sanitätshaus, eine Apotheke, ein Optiker, Seniorengruppen und Vereine der Stadt Müncheberg sein.
So wird ein Komplettpaket an Leistungen zur Verfügung stehen, aus dem die Mieter einzelne Komponenten nutzen können.

Zusätzlich sind weitere Wahlleistungen möglich, z.B.:
Unterstützung in der Wohnung (kleinere Reparaturen, hauswirtschaftliche Dienste, Betreuung und Beratung)
Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen

Unbeschadet der im Grundservice enthaltenen Leistungen gehört das Erbringen von Pflegeleistungen nicht zu den Pflichten des Vermieters.

Das konkrete Entgelt für die Wahlleistungen, seine einzelnen Bestandteile und Zahlungsfristen werden dem Mieter mit dem Wohnvertrag übergeben und bekannt gemacht.